Die Branchensoftware für Bäcker und Konditoren

Deklaration

Der Vorschriften-Dschungel der Deklarationen wird zunehmend undurchsichtiger. Allen Bestimmungen gerecht zu werden ist oftmals sehr problematisch. BÄCK²office ist das passende Werkzeug, um lebensmittelrechtlich korrekte Deklarationen zu erstellen.

BÄCK²office erstellt für Sie automatisch Deklarationen und Zutatenlisten, die alle rechtlichen Vorschriften erfüllen. Das Programm wird dabei immer auf dem aktuellen Stand der Vorgaben gehalten und bietet Ihnen dadurch größtmöglichen Komfort bei der Erstellung sämtlicher relevanter Angaben.


Gerade durch die umfassenden Informationen, die zu allen Rohstoffen und Rezepturen hinterlegt werden können ist es möglich, dass die Software einwandfreie Deklarationen ausgibt. Inbegriffen sind selbstverständlich auch Zutatenlisten in korrekter absteigender Reihenfolge und die exakte prozentuale Angabe pro Zutat. BÄCK²office ermöglicht daneben auch, dass selbst zusammengesetzte Rohstoffe in der Zutatenliste korrekt ausgegeben werden.


Beim händischen Berechnen der QUID-Angaben (Quantitative Ingredient Declaration) für verpackte Lebensmittel schleichen sich oft Fehler ein. BÄCK²office berechnet für Sie vollautomatisch den prozentualen Inhalt an Zutaten, die Sie für die QUID-Angabe verwenden möchten.


Bei der Berechnung werden selbstverständlich Faktoren wie Koch- und Backverluste korrekt berücksichtigt. Auch können auf Wunsch technologisch gleiche Rohstoffe (frische Erdbeeren und die aus der Konfitüre) korrekt zusammengefasst werden. Aus der Übersicht aller in der Rezeptur enthaltenen Rohstoffe können Sie dann selbst auswählen, welche in der Zutatenliste angezeigt werden.


Behalten Sie mit BÄCK²office den Überblick über die Aktualität Ihrer Produktspezifikationen. Jede Änderung wird vom Programm sofort registriert und generiert eine Meldung an Sie. Dadurch halten Sie die Ausdrucke Ihrer Spezifikationen stets auf dem neuesten Stand.


Anhand von Prüfsummen kontrolliert die Software, ob sich durch veränderte Rohstoffe oder Rezepturen Ihre Produktspezifikationen verändert haben. Ist dies der Fall, erinnert Sie das Programm daran, dass für die entsprechenden Spezifikationen die Ausdrucke aktualisiert werden müssen. So bleiben Ihre Druckausgaben immer aktuell.


Die Nährwertberechnung ist heute schon Standard. Doch BÄCK²office bietet Ihnen auch in diesem Bereich viel mehr. So berücksichtigt das Programm bei der Berechnung beispielsweise die neuesten lebensmittelrechtlichen Anforderungen zur Nährwertkennzeichnung.


Anhand dieser Bestimmungen gibt das Programm wirklich nur die Angaben aus, die erlaubt sind. Daneben wird bei der Berechnung auch der GDA – der empfohlene Tagesbedarf an Nährwerten für einen Erwachsenen – berücksichtigt.
Um Fehler zu vermeiden, gibt das Programm die Werte nicht aus, für die nicht mengenmäßig zu 98% der Zutaten Nährwertangaben vorhanden sind.